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Festsetzungen und Inhalte des Landschaftsplanes der Gemeinde Wabern


Der Landschaftsplan wurde auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 3, 3 a u. 4 des Hessischen Naturschutzgesetzes entwickelt.

Danach ist es Aufgabe der Landschaftsplanung die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und zu begründen. Die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen sich auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren der Gemeinde auswirken.


 
Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 referierte Frau Rohde, Gemeindeverwaltung Wabern, über die wesentlichen Inhalte des Landschaftsplanes


In dem Landschaftsplan sind die Rahmenbedingungen des Landschaftsrahmenplanes Nordhessen, der von der oberen Naturschutzbehörde aufgestellt wurde, zu erfüllen. Des weiteren sind die Ziele des Regionalen Raumordnungsplanes, in den die Vorgaben des Forstlichen Rahmenplanes einfließen, zu berücksichtigen.

Insgesamt gesehen soll der Landschaftsplan als Fachplan für Natur und Landschaftspflege mit seinen Zielvorstellungen einen Beitrag zur Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung leisten.

Zunächst ist das Landschaftsbild der Gesamtgemarkung der Gemeinde zu betrachten, das starken Gegensätzen unterliegt. Diese Gegensätze und Kontraste sind einerseits das vielfältig strukturierte Landschaftsbild in den Auenbereichen der Eder, Schwalm und Efze und die bedeutsamen Hangbereiche und Kuppen im Bereich des Ortsteiles Harle sowie der Raum Mosenberg und der Schlossberg Falkenberg. Demgegenüber sind weite Teile der intensiv genutzten landwirtschaftlich genutzten Gebiete durch weithin offene und strukturarme Bereiche charakterisiert. Des weiteren sind als landschaftsbildprägend der in Teilbereichen angesiedelte Kiesabbau, Brückenbauwerke der Bundesstraßen und der A 49, größere Bauten wie die Zuckerfabrik, Gewerbe- und Sporthallen zu nennen.

Im Landschaftsplan werden allgemeine, auf die spezifischen Landschaftsräume bezogene, Planungsziele erarbeitet, die die Probleme und Schwierigkeiten der derzeitigen Nutzung im Gegensatz zum Erhalt von Natur und Landschaft darstellen. So sind insbesondere die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zu nennen, deren Pflege und Nutzung über bereits existierende Pflegepläne erfolgt.

Die Ackerlandnutzung, die im Waberner Raum eine dominierende landbauliche Nutzung darstellt, findet in weiten Teilen in den Auenlandschaften von Eder, Schwalm und Efze statt. Teilweise werden auch die steileren Hangpartien ackerbaulich genutzt. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch diese Bewirtschaftungen sind einerseits die Belastung von Böden und Oberflächenwasser durch den Einsatz von Chemikalien in den überschwemmten Bereichen, fehlende Anpflanzungen an den Wegeparzellen aufgrund intensiver ackerbaulicher Nutzung, mögliche Bodenverdichtung im Bereich der empfindlichen Böden sowie starke Erosionsgefahr in den Hanglagen. Von großer Bedeutung ist die Erhaltung der noch in geringen Teilen vorhandenen Wiesen und Weiden in den Talauen der Eder, Schwalm und Efze unter dem Aspekt des Biotop- und Artenschutzes, des Erosions- und Bodenschutzes und einer auenangepassten Nutzung.

Der Waldanteil im Gebiet der Gemeinde Wabern ist mit 8 % der Gesamtgemarkungsfläche verhältnismäßig gering und daher zu schützen und behutsam zu erweitern, eine Umwandlung stark geschädigter Fichtenbestände in einen standortgereichten Laubbaumbestand sollte gefördert werden.

Schwerpunkte für Freizeit-/Erholungsnutzungen liegen insbesondere an den Wochenenden und in den Ferienzeiten in der Ederaue, im Bereich der Sportanlagen am Reiherwald, sowie auf dem Segelfluggelände am Mosenberg. Insgesamt sind keinen übermäßigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft als Folge zu beobachten.

Künftige Abbaugebiete oberflächennaherer Lagerstätten sind in den Bereichen nördlich der Ederaue (Cappeler Pfuhl und gemarkungsübergreifend nach Lohre) und der Großenengliser Platte (größere Fläche zwischen Uttershausen und Udenborn) dargestellt. Als landschaftspflegerische Folgenutzung dieser Gebiete wird u. a. die Erweiterung von Naturschutzflächen empfohlen.

Im Landschaftsplan sind ortsteilbezogen zahlreiche Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen bei künftigen Eingriffen in Natur und Landschaft dargestellt. So sind u. a zahlreiche Markierungen von Rad- und Wanderwegen mit wegbegleitenden Anpflanzungen, Anlegen von Feldholzinseln, Erhalten bzw. Neuanlegen von Streuobstwiesen bzw. Einbringen markanter Einzelbäume als Schwerpunkte für diese Maßnahmen vorgesehen.

Abschließend ist anzumerken, dass weite Teilbereiche der Waberner Landschaftsausstattungen aus landschaftsplanerischer und ökologischer Sicht als qualitativ hochwertig eingeschätzt werden können. Dies bedeutet, dass die Frage der Bestandssicherung eine große Rolle spielt.