Inhalt:
Wir fördern Familien mit Kindern!
Liebe Eltern,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Förderung der Familien und der Kinder ist eines der herausragenden gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit.
Kinder sind für uns alle eine Bereicherung und das „belebende“ Element unseres Gemeinwesens. Gleichzeitig bedeuten Kinder ein hohes Maß an Verantwortung im Hinblick auf die Erziehung. Neben dem notwendigen Einfühlungsvermögen und der Zeit für die Beschäftigung mit den Kindern, spielen auch finanzielle Überlegungen in den meisten jungen Familien eine wichtige Rolle. Wir können nur einen kleinen Beitrag auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg mit Ihrem Kind leisten, aber dieser ist uns sehr wichtig.
Die Gemeindevertretung hat hierzu die Richtlinie zur Familienförderung beschlossen, die eine Palette von Fördermöglichkeiten vorsieht, um Sie insbesondere finanziell zu entlasten. Dabei haben wir gleichzeitig den hohen Anspruch, Ihnen eine pädagogisch hochwertige Betreuung anzubieten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die auf der Rückseite aufgeführten Mitarbeiterinnen in unserer Verwaltung.
Ihr Günter Jung
Bürgermeister
- Gebührenbefreiung für Kindergartenplätze
· Die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Wabern erfolgt gebührenfrei. - · Die Befreiung wird für die erweiterte Betreuungszeit am Vormittag (bis 13:00 Uhr) gewährt.
- Förderung von Kindern- und Jugendengagement
Besonderes Engagement in der Kinder- u. Jugendarbeit der Vereine und Initiativen innerhalb der Gemeinde Wabern sollen im Rahmen eines Wettbewerbes gefördert werden.
· Geldpreise:
1. Platz / 400 €
2. Platz / 200 €
3. Platz / 100 €
· Der Zuschuss ist zweckgebunden für das entsprechend vorgestellte Projekt
bzw. die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit.
· Vereine können sich mit entsprechend aussagekräftigen Unterlagen beim
Gemeindevorstand der Gemeinde Wabern bewerben.
- Kaufpreisermäßigung für Baugrundstücke
· Gefördert wird der Kauf von Grundstücken zum Bau von Wohnhäusern. Dies ist
auf Kaufverträge anzuwenden, die ab dem 01.01.2007 beurkundet wurden.
· Der Zuschuss beträgt einmalig 500 € pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird
zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrages.
· Für Kinder, die bis zu 10 Jahre nach der Beurkundung geboren werden, wird
ebenfalls ein Zuschuss gezahlt.
Berechtigte:
Ehepaare, Nichtverheiratete und Alleinerziehende, denen das Sorgerecht für mind. ein Kind zusteht, das sich gewöhnlich bei ihnen aufhält.
- Zuschuss für den Kauf von Wohnhäusern
Gefördert wird der Kauf von Grundstücken mit bestehenden Wohnhäusern.
Dies gilt ebenfalls für Kaufverträge, die ab dem 01.01.2007 beurkundet wurden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Schenkungen (überwiegend unentgeltlicher Erwerb).
Es gelten im Hinblick auf den Förderungsumfang und den Personenkreis die selben Voraussetzungen wie bei der Kaufpreisermäßigung von Baugrundstücken. - Zuschuss für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter/-väter
· Zuschuss für die Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren außerhalb der
Kindergärten.
· Der Zuschuss wird den Erziehungsberechtigten auf Antrag in Höhe der an den
Kreis zuzahlenden Kostenbeiträge ausgezahlt.
· Der Antrag ist vor Beginn der Betreuungsmaßnahme zu stellen.
· Eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Kreises ist erforderlich.
· Gewährung eines Zuschusses für Weiterbildung und Qualifizierung der Tagesmütter/-väter.
Voraussetzung:
· Hauptwohnsitz des betreuenden Kindes und der Tagesmutter/ des Tagesvaters
liegt in der Gemeinde Wabern
· Betreuung mind. 20 Std./je Monat
· Qualifizierte Betreuungsperson
(mit Nachweis)
· Betreuung findet in der Gemeinde Wabern statt.
Ausgeschlossene Personen:
· Verwandte in gerader Linie und Verschwägerte ersten Grades
· Geschwister
· Kinder der Geschwister.
Auskunft erteilt:
Bei Kaufpreisermäßigung für Baugrundstücke und Zuschüsse für den Kauf von Wohnhäusern:
Frau Rohde, Finanzabteilung
Tel.: 05683/5009-30
E-Mail: finanzen@gemeinde-wabern.de
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für die übrigen Fördermöglichkeiten:
Frau Althoff, Sozialamt
Tel.:05683/5009-41
E-Mail: sozialamt@gemeinde-wabern.de
Richtlinien zur Familienförderung