Inhalt:
Einwendung der Gemeinde Wabern gegen Aussaat von Genmais in Niedermöllrich Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, eine Vielzahl von interessierten Menschen hat den Antrag der Firma Monsanto auf Genehmigung einer Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais am Standort Wabern-Niedermöllrich während der Auslegungsfrist gelesen und sich mit der Thematik auseinander gesetzt.
Der Gemeindevorstand teilt in weiten Teilen die Bedenken der Einwohner von Niedermöllrich und der umliegenden Orte. Wir haben diese Sorgen und Ängste in dem nachfolgend abgedruckten Schreiben als Einwendung der Gemeinde Wabern zusammengefasst und mit den Unterschriftenlisten und individuellen Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach Berlin gesandt.
| |
-------------------------------
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Mauerstr. 39-42 10117 Berlin
|
|
Durchführung des Gentechnikgesetzes (GenTG);
Einwendung gegen Genehmigung einer Freisetzung gem. § 14 GenTG von gentechnisch veränderten Mais am Standort Wabern-Niedermöllrich
Ihr Zeichen (Bfl) 6786-01-0185
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das geplante Vorhaben der Firma Monsanto Agrar Deutschland GmbH zur Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais macht die Gemeinde Wabern Einwendungen geltend.
Erstmalig erhielt die Gemeinde Wabern am 22.11.2006 durch das Regierungspräsidium Gießen, Herrn Dr. Gerlach, Kenntnis davon, dass in der Gemeinde Wabern, Gemarkung Niedermöllrich, beabsichtigt ist, ein Freilandversuch mit gentechnisch veränderten Maispflanzen durchzuführen.
Nachdem unsererseits Bereitschaft signalisiert wurde, in der Gemeindeverwaltung Wabern die Antragsunterlagen zur Einsicht auszulegen, wurden wir mit Schreiben vom 02. Januar 2007 formell über den Antrag der Firma Monsanto Agrar Deutschland GmbH informiert und gleichzeitig aufgefordert, bis zum 04. Januar 2007 unsere Stellungnahme abzugeben. Telefonisch wurde diese Frist bis zum 10. Januar 2007 verlängert.
Auch diese Frist kann für Kommunen, die auf Grund gesetzlicher Vorgaben bestimmte Verfahrensabläufe und die Einbindung des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung vorsehen, keine realistische Beteiligung darstellen. Auch die Bedeutung dieses Vorhabens für die Tier- und Pflanzenwelt und damit auch für die Menschen unserer Gemeinde, erfordert eine intensive Information und Beratung in den gemeindlichen Gremien. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem beantragten Freisetzungsvorhaben um eine höchst fachspezifische Thematik handelt, die ein hohes Maß an Sachkunde, wenn nicht sogar wissenschaftlichen Kenntnissen erfordert.
Die von uns abgegebene Stellungnahme vom 09. Januar 2007 konnte sich deshalb nur auf allgemeine Einwendungen beziehen. Nachdem das Vorhaben auch in der Öffentlichkeit publik wurde, formierte sich ein breiter Widerstand auf örtlicher Basis, insbesondere innerhalb von Niedermöllrich. Dieser Widerstand, der sich in zahlreichen Demonstrationen und Informationsveranstaltungen ausdrückte, wurde jedoch auch von vielen Menschen unterstützt, die aus dem überregionalen Bereich diese Veranstaltungen aufsuchten .
Neben diesem starken Widerstand innerhalb der Bevölkerung und den damit einhergehenden Befürchtungen im Hinblick auf Beeinträchtigungen unserer Tier- und Pflanzenwelt beziehen sich unsere Einwendungen darüber hinaus konkret auf folgende Bereiche:
1. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Frankreich.
Wie der Presse zu entnehmen war, haben Untersuchungen der französischen Forschergruppe CRIIGEN um den französischen Forscher Gilles-Eric Scralini ergeben, dass die Genmaissorte MON863 im Tierversuch mit Ratten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren der Tiere hervorgerufen hat. Entgegen den Studien und dargelegten Ergebnissen, die die Firma Monsanto zur Zulassung der Genmaissorte vorgelegt hat, ist nach den Erkenntnissen der Forschergruppe CRIIGEN diese Maissorte nicht als sicher einzustufen und eine Marktzulassung nicht genehmigungsfähig.
Es handelt sich bei dem in Niedermöllrich vorgesehenen Freisetzungsvorhaben zwar um Maishybriden (MON89034 x MON88017, MON89034 x NK603),die damit nicht identisch mit der in Frankreich untersuchten Genmaissorte MON863 sind. Jedoch ist in beiden Maissorten das Protein eines Bodenbakteriums (Bacillus thuringiensis) der gleichen Sorte eingebaut worden. Dies lässt auch die für Niedermöllrich vorgesehenen Maissorten als nicht ausreichend untersucht erscheinen. Konkret wäre dies eine Gefährdung für die Tier- und Pflanzenwelt in der Umgebung.
Neben den grundgesetzlich verankerten Rechtsgarantien stellt Art. 26a der Hessischen Verfassung die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen unter den besonderen Schutz des Staates und der Gemeinden. Diese Bestimmung ist erst in 2002 qua Volksabstimmung in unsere Verfassung eingeführt worden und hat auch schon deshalb eine besondere Bedeutung. Sowohl das Land Hessen als auch die Gemeinde Wabern muss sich somit gegen dieses Vorhaben stellen, da der eindeutige Beweis, dass keine schädigende Wirkung von diesen Vorhaben ausgeht, bisher nicht erbracht wurde.
2. Existentielle Gefährdung für die Landwirtschaft
Die Gemeinde Wabern wird geprägt durch landwirtschaftliche Betriebe, die in ihrer Vielfalt sowohl konventionell als auch unter Anwendung ökologischer Aspekte sowohl Viehzucht betreiben, als auch Ackerbaubetriebe führen. Die Verhinderung des Austrags von transgenem Mais ist in den beschriebenen Vorhaben nicht ausreichend gesichert. Ein Mantelsaat von 3 m mit einer anschließenden Isolationszone von 50 m mit konventionellem Mais bildet keinen ausreichenden Schutz gegen einen Austrag. Wie Untersuchungen aus Mexiko zeigen, erfolgt eine Verunreinigung von konventionellem Saatgut durch den Transport von Genpflanzenpollen über eine hohe Distanz.
Bei Raps-Fangpflanzen wurde ein Austrag selbst in einer Entfernung von 26 km nachgewiesen. Die Schäden, die hierbei für Landwirte entstehen und die sich in Verunreinigungen ihres Bodens durch Genmaissorten zeigen, sind irreparabel. Da die Genmaissorten weitgehend herbizidresistent sind, bedarf es großer Anstrengung, die durch Fremdeintrag nicht gewünschten Maissorten zu beseitigen.
Es ist zu befürchten, dass sich direkte Einbußen insbesondere bei den landwirtschaftlichen Betrieben ergeben, die biologischen Anbau betreiben. Die Verbraucher könnten sich in Kenntnis des Anbaues gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Produkte in der näheren Umgebung von den biologisch angebauten Produkten abwenden.
3. Schutz der FFH-Gebiete
Die 1992 von den Mitgliedstaaten der europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie (92/43/EWG) hat auch Auswirkung auf die Gemeinde Wabern. In unmittelbarer Nähe des geplanten Freisetzungsgebietes für den gentechnisch veränderten Mais, verläuft entlang des Flusses Eder durch die Gemarkung Niedermöllrich, ein FFH-Gebeit.
Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa beizutragen. Der Schutz natürlicher Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten soll durch die Ausweisung dieser Schutzgebiete gewahrt werden. Durch die Anstrengungen im Bereich des Naturschutzes der Gemeinde Wabern und des Schwalm-Eder-Kreises in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen konnte der Weißstorch wieder in der Gemeinde Wabern angesiedelt werden.
Das geplante Vorhaben wird den Lebensraum vieler Insekten wie z.B. des kleinen und großen Kohlweißlings, des Tagpfauenauges aber auch von Reptilienarten wie z.B. Kammmolch, Laubfrosch, Kreuzkröte und Zauneidechse negativ und nachhaltig beeinflussen. Somit wäre auch mit Auswirkungen auf die Vogelwelt zu rechnen. Feldversuche über einen Zeitraum von 3 Jahren aus Großbritannien aus dem Jahr 2003 belegen, dass durch den Einsatz von herbizidresistenten Pflanzen und die dazugehörige Anwendung von Breitbandherbiziden die Vielfalt der Kräuter erheblich eingeschränkt und damit auch die Futterpflanzen für Insekten, Schmetterlinge und Vögel deutlich dezimiert wurden. Die geplante Freisetzung von gentechnisch veränderten Maispflanzen steht somit nicht im Einklang mit der FFH-Richtlinie und dem darin festgeschriebenen Verschlechterungsverbot sondern konterkariert diese.
Auch die Vogelschutzrichtlinie (79/4097EWG) hat zum Ziel, europaweit sämtliche wildlebende Vogelarten und deren Lebensräume zu erhalten und langfristig zu schützen. Insbesondere bedrohte Brutvogelarten stehen unter dem Schutz dieser Richtlinie und sollten bei staatlichem Handeln und auch bei der Beurteilung des in diesem Verfahren beantragten Vorhabens berücksichtigt werden.
In der Abwägung zwischen den betriebswirtschaftlichen Interessen der Firma Monsanto und der Forderung nach einer intakten Umwelt, die als Gemeinschaftsinteresse darauf abzielt, den Menschen eine Lebensgrundlage zu bieten, kann dieses Vorhaben von Seiten der Gemeinde Wabern nur als nicht genehmigungsfähig bezeichnet werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass sämtliche Bestrebungen der Gemeinde Wabern in den vergangenen Jahrzehnten, im Rahmen unserer Möglichkeiten den Naturschutz zu fördern, mit dem geplanten Vorhaben kollidieren würden. Wir haben Sorge, wie die Bevölkerung dies durch ihren Widerstand auch deutlich gemacht hat, dass unserer Gemeinde durch das Vorhaben in den geschilderten Bereichen erhebliche Nachteile erwachsen werden. Wir möchten Sie eindringlich bitten, dass Sie unsere Einwendungen im Genehmigungsverfahren berücksichtigen und dies letztendlich zu einer Ablehnung des Vorhabens führen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Jung
Bürgermeister