Inhalt:
Politik und Verwaltung
Satzungen
2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Wabern
Aufgrund des § 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBI. I, S. 666, 669) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 05.07.2007 folgende
2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Wabern
beschlossen:
Artikel 1
Folgender § 2 a wird eingefügt:
Haushaltswirtschaft
Auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Wabern finden ab dem Haushaltsjahr 2008 gem. § 92 Abs. 3 HGO die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Wabern, den 13.07.2007
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern
Günter Jung
Bürgermeister