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Politik und Verwaltung

Satzungen

2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Wabern

Aufgrund des § 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBI. I, S. 666, 669) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 05.07.2007 folgende


2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Wabern


beschlossen:

 

Artikel 1
Folgender § 2 a wird eingefügt:
 Haushaltswirtschaft

Auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Wabern finden ab dem Haushaltsjahr 2008 gem. § 92 Abs. 3 HGO die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung.


Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Wabern, den 13.07.2007


Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern


Günter Jung
Bürgermeister