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Politik und Verwaltung

Satzungen

Richtlinien
für die Verleihung der Ehrennadel
der Gemeinde Wabern

 


§ 1

Die Gemeinde Wabern stiftet eine Ehrennadel, die sie für Verdienste auf dem Gebiet der Heimat- und Kulturpflege und für ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen verleiht.

 

§ 2

Die Ehrennadel kann verliehen werden an Bürger/innen der Gemeinde Wabern, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit für das Gemeinwohl besonders verdient gemacht haben.

 

§ 3

Ehrungsvorschläge sind an den Gemeindevorstand zu richten. Die Ehrennadel wird auf Beschluß des Gemeindevorstandes im Einvernehmen mit dem Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verliehen.

§ 4

Die Zahl der Auszeichnungen ist auf jährlich zwei Personen begrenzt.

 

§ 5

Mit der Verleihung der Ehrennadel ist die Überreichung einer Ehrenurkunde des Gemeindevorstandes der Gemeinde Wabern verbunden.

 

§ 6

Vorstehende Richtlinien wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 11. Dezember 1997 beschlossen, sie treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.


Wabern, 12. Dezember 1997


Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern

 

Günter Jung
Bürgermeister