Inhalt:
Politik und Verwaltung
Satzungen
2. Änderung
der Richtlinie zur Familienförderung
in der Gemeinde Wabern
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern hat in ihrer Sitzung vom 18.08.2011 folgende
2. Änderung
der Richtlinie zur Familienförderung
in der Gemeinde Wabern
beschlossen:
(1) Ziffer VII „Förderung von Kinder- und Jugendengagement“ erhält folgende Fassung:
Die Gemeinde Wabern möchte besonderes Engagement bei der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Initiativen in der Gemeinde anerkennen und fördern.
Es wird im zweijährigen Rhythmus ein Preis (1. – 3. Platz) für besonders anerkennungswürdige Kinder- und Jugendarbeit ausgelobt und mit Geldpreisen dotiert.
Der erste Platz bekommt einen Zuschuss (Geldpreis) von 400,00 €, der zweite 200,00 €, der dritte 100,00 €.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, soweit eine größere Anzahl von preiswürdigen Wettbewerbsbeiträgen vorliegt, das Preisgeld angemessen zu erhöhen. Der Zuschuss ist zweckgebunden für das entsprechend vorgestellte Projekt bzw. die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit.
Vereine können sich nach Aufforderung des Gemeindevorstandes mit entsprechend aussagekräftigen Unterlagen beim Gemeindevorstand bewerben. Der Ausschuss Soziales, Kultur und Sport entscheidet über die jeweiligen Platzierungen.
(2) Die Änderung der Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Wabern, den 22.08.2011
DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Wabern
Günter Jung
Bürgermeister