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Politik und Verwaltung

Satzungen

Satzung über die Aufhebung der Teilungssatzung

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1981 (GVBl. I Seite 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I Seite 342) sowie § 244 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Seite 2141, 1998 I Seite 137), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAGBau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I Seite 1359) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern, Schwalm-Eder-Kreis, in der Sitzung vom 17. September 2004 folgende Satzung über die Aufhebung der Teilungsssatzung beschlossen:


§ 1

Die Satzung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Teilung von Grundstücken in der Gemeinde Wabern vom 5. März 1998 in der Fassung vom 12. Dezember 2002 wird aufgehoben.


§ 2

Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Wabern, den 17. September 2004

 

DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Wabern


Günter Jung
Bürgermeister