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Politik und Verwaltung
Satzungen
ENTWÄSSERUNGSKONZEPT BAUGEBIET
"HINTER DEN HARTWIESEN”
Privatgrundstücke
Das anfallende Schmutzwasser wird über das gemeindliche Abwassernetz der zentralen Kläranlage zugeführt. Hierzu wird im Baugebiet ein Schmutzwasserkanal mit den erforderlichen Anschlussmöglichkeiten erstellt.
Für das Dach- und Oberflächenwasser werden keine Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Abwassernetz angeboten. Die Nutzung des Regenwassers für häusliche Zwecke und zur Bewässerung der unbefestigten Flächen mittels Zisternen wird empfohlen.
Für das überschüssige Regenwasser ist eine Versickerung vorgeschrieben.
Das zu versickernde Oberflächenwasser darf nicht direkt über einen Sickerschacht in den Untergrund eingeleitet werden, sondern muss über eine belebte Bodenschicht vertikal in den Untergrund versickern.
Das Regenwasser darf den Versickerungseinrichtungen nur oberflächlich, z. B. über Pflasterrinnen oder Mulden, zugeleitet werden.
Auf Grund der geringen Durchlässigkeit der über dem Grundwasserhorizont anstehenden Bodenschichten ist eine Bodenverbesserung für den Versickerungskörper bzw. Bodenaustausch mit filterstabilem Kies oder Schotter erforderlich.
Um eine Reinigung des Oberflächenwassers durch im Boden befindliche Bakterien zu ermöglichen und Kurzschlussströmungen zum Grundwasserhorizont bei den oben genannten geringen Grundwasserabständen zu vermeiden, sind die folgenden beiden Varianten von Versickerungseinrichtungen vorgesehen:
1. Teichanlagen mit Versickerungsmöglichkeit über die Böschungsbereiche (Blänkenversickerung)
Die Teichsohle und unteren Böschungsbereiche sind hierbei abzudichten. Die Versickerung des überschüssigen Regenwassers erfolgt über die als Versickerungskörper auszubildenden eingesä¬ten Böschungsschultern bzw. Uferbereiche. Die Teichanlage ist nach dem beigefügten Schnittkonzept herzustellen.
2. Konventionelle Versickerungsmulde
Die Mulde ist nicht abzudichten. Sie ist mit Mutterboden anzudecken und mit Rasen einzusäen. Unter der Mulde ist zusätzlich ein Versickerungskörper in Form von Bodenverbesserung bzw. Austausch mit filterstabilem Kies oder Schotter, ummantelt mit Schutzvlies, auszubilden.
Die Größe der Mulde ist abhängig von der Fläche, die angeschlossen werden soll, von der Wasserdurchlässigkeit des Bodens und den örtlichen Niederschlagsverhältnissen. Dabei sind pro 100 qm angeschlossene Fläche und einer maximalen Einstauhöhe von 25 cm mindestens 15 qm Versickerungsmuldenfläche vorzusehen. Die Mulde kann großflächig geböscht sein. Sie muss mit Rasen oder sonstigen Bepflanzungen versehen sein. Bei der Gestaltung der Versickerungsmulde ist die beigefügte Schnittzeichnung entsprechend zu beachten.
Öffentliche Flächen
Parallel zur Haupterschließungsstraße ist ein ca. 2,20 m breiter Grünstreifen vorgesehen. Das Oberflächenwasser der Straßen wird in diesem Grünstreifen einer Versickerung zugeführt werden.
Die Stichstraßen erhalten seitlich angeordnete, gepflasterte Rinnen. Über diese Rinnen wird das Wasser den Versickerungsmulden der Haupterschließungsstraße zugeführt.
Die Pflasterrinnen kreuzen in den Einmündungsbereichen die Haupterschließungsstraße, um das Niederschlagswasser der Versickerungseinrichtung oberflächig zuleiten zu können.