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Politik und Verwaltung

Satzungen

NUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG
FÜR DAS GESCHIRRMOBIL DER GEMEINDE WABERN

 

1. Allgemeines

 Zur Vermeidung von Abfällen durch die Benutzung von Einweggeschirr bietet die Gemeinde Wabern den Einsatz eines Geschirrmobils an. Das Geschirrmobil kann von Privatpersonen, Vereinen und Verbänden gemietet werden. Eine gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen.

 

2. Vermietung

2.1 Das Geschirrmobil wird durch die Gemeinde Wabern vermietet.

2.2 Für die Benutzung des Geschirrmobils ist ein Entgelt zu entrichten.
 - Wochenende, d.h. Freitag 12.00 Uhr bis Montag, 12.00 Uhr  = 500,00 DM
 - pro Tag, d.h. von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr      = 200,00 DM

2.3 Vor Übergabe des Geschirrmobils ist eine Kaution in Höhe von 200,00 DM/Miettag bei der Gemeindekasse zu hinterlegen oder auf ein Konto der Gemeinde einzuzahlen, die dann bei Abrechnung des Mietpreises oder des zerbrochenen Geschirrs verrechnet wird.

2.4 Bei der Übergabe des Geschirrmobils muss von dem Mieter ein Inventarverzeichnis, in dem das vorhandene Geschirr sowie die Zubehörteile des Geschirrmobils aufgeführt sind, schriftlich anerkannt werden.
 
 Für Feste und Veranstaltungen ohne Einnahme und bei denen der Erlös einem gemeinnützigen Zweck zugeführt wird, kann der Gemeindevorstand im Einzelfall Gebührenbefreiung oder -ermäßigung erteilen.

 Belegungswünsche zur Benutzung des Geschirrmobils werden von der Gemeinde Wabern koordiniert.

 Die Gemeinde Wabern behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Genehmigung zur Benutzung des Geschirrmobils nicht erteilt worden wäre.

 

3. Nutzung und Betrieb

3.1 Der Hin- und Rücktransport des Geschirrmobils ist vom Benutzer durchzuführen. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

3.2 Der Benutzer hat für ein ausreichend starkes Zugfahrzeug (mindestens 1.600 kg zulässige Anhängerlast) zu sorgen. Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit müssen ausgeschlossen werden.

3.3 Beauftragten der Gemeinde Wabern ist der Zutritt zum Geschirrmobil jederzeit zu gestatten.

3.4 Der Benutzer verpflichtet sich, das Geschirrmobil in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

3.5 Es dürfen für die Geschirrspülmaschine nur die von der Gemeinde bereitgestellten Spülmittel angewendet werden.

3.6 Die Betriebsanleitung für das Geschirrmobil sowie für die Spülmaschine ist zu beachten und unbedingt einzuhalten. Insbesondere ist beim Netzanschluss für die Einhaltung der VDE-Vorschriften zu achten.

3.7 Bei Verstoß gegen die Nutzungsordnung kann die Gemeinde Wabern den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung lösen und den Veranstalter von der Nutzung des Geschirrmobils für weitere Veranstaltungen ausschließen.

3.8 Veränderungen am Geschirrmobil, gleich welcher Art, sind nicht zulässig.

 

4. Haftung

4.1 Bei der Ausgabe und der Rückgabe wird der ordnungsgemäße Zustand des Geschirrmobils einschließlich seines Inventars überprüft. Etwaiger Verlust oder festgestellte Sachschäden sind vom Benutzer zu erstatten. Hierüber erstellt die Gemeinde Wabern eine Rechnung. Der Benutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass schadhaftes Inventar, Teile oder Anlagen des Geschirrmobils nicht benutzt werden.

4.2 Der Benutzer stellt die Gemeinde Wabern von etwaigen, durch ihn zu vertretenden Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Geschirrmobils entstehen können.

4.3 Jeder entstandene Schaden am Geschirrmobil ist bei der Rückgabe anzugeben.

4.4 Bei Verkehrsunfällen mit dem Geschirrmobil ist in jedem Falle unverzüglich die Gemeinde Wabern zu unterrichten.


Die Nutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.09.1993 in Kraft.

 

Wabern, den 01.09.1993              DER GEMEINDEVORSTAND
             W A B E R N

 

Günter  J u n g 
Bürgermeister