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Politik und Verwaltung

Satzungen

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung der Gemeinde Wabern
über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Wabern

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I. 142), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 14.12.2006 (GVBL. I. S. 666, 669), die  §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (KAG) (GVBL. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und andere Gesetze vom 31.01.2005 (GVBL. I S. 54) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern in Ihrer Sitzung am 20.09.2007 nachstehende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom 15. November 1990 über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Wabern erlassen:


Artikel 1
§ 3 erhält folgende Fassung:

Verpflegungsentgelt

(1) Das Verpflegungsentgelt für die Mittagsverpflegung gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Wabern beträgt 2,80 € je Mittagessen. Die Gebühr wird von dem begünstigten Gebührenpflichtigen durch Barzahlung im Kindergarten im Voraus gesondert entrichtet.

(2) Der Gemeindevorstand kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit von der Entrichtung des Verpflegungsentgeltes befreien.


Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2007 in Kraft.

 

Wabern, den 24.09.2007

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern

 

Günter Jung
Bürgermeister