Kreiseigene Sporthallen öffnen wieder


Die kreiseigenen Sporthallen werden ab dem 19. Juni 2020 wieder für den Breitensport geöffnet. Vor zwei Wochen hatte der Kreisausschuss beschlossen, die kreiseigenen Sporthallen bis zum Beginn der Sommerferien grundsätzlich geschlossen zu halten und nur einigen wenigen überregional im Wettbewerb stehenden EinzelSportler*innen und Mannschaften den Trainingsbetrieb unter Auflagen zu gestatten. 

Inzwischen hat die hessische Landesregierung zum 09. Juni 2020 in der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ weitere Lockerungen beschlossen. 

Neue Vorgaben wurden in der Folge auf den Sportbetrieb übertragen und so heißt es nun, dass in Hessen bis zu 10 Personen gleichzeitig auch Sportarten mit Körperkontakt im Trainings- und Wettkampfbetrieb, in geschlossenen Räumen ausüben dürfen. 

Vor dem Hintergrund dieser landesweiten Lockerungen hat sich der SchwalmEder-Kreis entschlossen die Regelungen für die kreiseigenen Sporthallen zu übernehmen und die Öffnung für den Breitensport überall dort zu ermöglichen, wo die Sporthallen nicht für den Schulunterricht benötigt werden. 

Die Sporthallen im Schwalm-Eder-Kreis werden ab Freitag, dem 19.06.2020 wieder für Breitensportgruppen der Sportvereine zur außerschulischen Nutzung geöffnet. Den Vereinen sollen sowohl die Sporthallen, wie auch die Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt werden. 

Da in den Schulhauptgebäuden nach wie vor mit erhöhtem Aufwand gereinigt wird, soll auf eine Öffnung der Umkleidekabinen und Duschen nach wie vor verzichtet werden. Damit wird der zusätzliche Reinigungsaufwand in den Schulnebengebäuden so klein wie möglich gehalten. 

Für den Schulsport stehen die kreiseigenen Sporthallen auch weiterhin nicht zur Verfügung. Diese Regelung war vor zwei Wochen mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt und traf auf breite Zustimmung der Schulleitungen. 

Prinzipiell sollten alle Übungsgruppen dort, wo es inhaltlich möglich ist, ihren Sportbetrieb weiterhin unter freiem Himmel planen und anbieten. 

Bei der Hallennutzung sind mindestens die Durchführungs- und Hygienekonzepte der betreffenden Fachverbände einzuhalten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den nutzenden Vereinen und den Übungsleiterinnen und Übungsleitern. 

Für Rückfragen der Vereine steht der Sportbeauftragte des Schwalm-EderKreises, Jörg-Thomas Görl, telefonisch unter 05681-775 591 und per E-Mail unter sportpflege@schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung.