- Familie & Leben
- Betreuungsangebote
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Kindertagespflege
- Jugendpflege
- Familienzentrum
- Sprachkurse englisch und französisch
- Tages-Eltern-Verein-Beratung
- Nähkurs
- Gemeindepflegerin
- Kalligraphie
- Kreativnachmittag für Erwachsene
- Vorträge aller Art
- Sprachcafé
- Digitale Hilfe-Smartphone & Co.
- Beratung - Fragen rund um das Elternsein
- Jobcafé
- Fit und aktiv im Alter
- Trauertreff
- Café Klapperstorch
- Kochkurs für Familien
- Spielkreis - Die kleinen Grashüpfer
- Workout
- Kreativwerkstatt
- Rückblick Frühlingswerkstatt
- Pressemitteilungen
- Besondere Zusatzveranstaltungen
- Gesundheit & Soziales
- Feuerwehr
- Gemeindebrandinspektor
- Wehrführer
- Impressionen
- Landrat Winfried Becker verleiht Goldene Brandschutzehrenzeichen für 40 und 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Übergabe Tragkraftspritzenfahrzeug
- Gemeinde Wabern erhält Förderbescheide
- Spendenübergabe der VR-Partnerbank eG an die Jugendarbeit der Feuerwehren Waberns
- Atemschutzwerkstatt Wabern/Fritzlar
- Freiwillige Feuerwehr Unshausen, Jahresabschluss
- Presseberichte
- Leben im Alter
- Veranstaltungsräume & Geschirrmobil
- Schutz & Hilfe
- Betreuungsangebote
- Bürgerservice & Rathaus
- Gemeindeprofil
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen Kommune
- Pressemitteilungen Schwalm-Aue
- Blick in die Urgeschichte des Waberner Raumes
- Energieberatung Vorträge
- Aufruf Regionalbudget 2025
- Erfolgreicher Start der Vortragsveranstaltungen der Energieberatung Schwalm-Aue
- Die Knurrhähne werden digitaler
- Kampagne „Möglichmachen - Bauen und Wohnen in der Schwalm-Aue“ bei der Hörfunk-Sendung StadtLabor im Freien Radio Kassel
- Ein Zentrum für Baukultur als Wunsch
- Übergabe Förderbescheid
- Förderung Schwalm-Aue 2024
- Die perfekte Lücke-neu
- Neues Video Museumsbus
- Museumsbus Schwalm-Aue
- Schwalm-Aue Frau Kess
- Förderung Gastronomie
- Pressemitteilungen
- Fortbildung JuLeiCa-Kultur
- Pressemitteilungen Schwalm-Eder-Kreis
- Pressemitteilungen Verbraucherzentrale
- Stellenangebote
- Öffentliche Ausschreibungen
- Straßensperrungen und Umleitungen
- Fundsachen
- Gemeindeverwaltung
- Politik
- Entsorgung
- Bauen & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
- Kultur- Termine - Veranstaltungen
Erschließungsbeitrag zahlen
Leistungsbeschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst „erschlossen“ werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden in der Regel zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.
Ist eine Straße bereits durch eine vorherige Erschließung vorhanden und wird sie umgebaut oder ausgebaut, können hierfür Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den kommunalen Satzungen anfallen. In Hessen entscheiden die Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung, ob sie die Kosten einer solchen Straßensanierung anteilig durch Beiträge der anliegenden Grundstückseigentümer oder durch Haushaltsmittel der Gemeinde finanzieren. Falls die Gemeinde Straßenbeiträge verlangt, kann sie satzungsrechtlich entweder einmalige Beiträge oder wiederkehrende Beiträge festlegen. Bei einmaligen Beiträgen werden je nach Qualifizierung der Straßen die anliegenden Grundstückseigentümer an der Kostentragung beteiligt, wobei bei Durchgangsstraßen der von der Gemeinde zu tragende Kostenteil höher ausfällt als bei Anliegerstraßen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen verteilen sich die umlagefähigen Kosten auf ein größeres Abrechnungsgebiet, zum Beispiel einen Ortsteil.
Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür in der Regel einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen beziehungsweise ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.