- Familie & Leben
- Betreuungsangebote
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Kindertagespflege
- Jugendpflege
- Familienzentrum
- Sprachkurse englisch und französisch
- Tages-Eltern-Verein-Beratung
- Nähkurs
- Gemeindepflegerin
- Kalligraphie
- Waldbaden-Trauertreffen
- Kreativnachmittag für Erwachsene
- Vorträge aller Art
- Sprachcafé
- Digitale Hilfe-Smartphone & Co.
- Beratung - Fragen rund um das Elternsein
- Jobcafé
- Sprechstunde bei Demenzerkrankungen
- Fit und aktiv im Alter
- Café Klapperstorch
- Kochkurs für Familien
- Kochkurs mit Herz & Würze
- Die kleinen Grashüpfer_Spielkreis
- Aus Liebe zur Literatur
- Intuitives Malen-nachmittags
- Workout
- Achtsamkeit_wie gehts mir wirklich
- Kreativwerkstatt
- Rückblick Frühlingswerkstatt
- Pressemitteilungen
- Besondere Zusatzveranstaltungen
- Kreative Workshops
- Gesundheit & Soziales
- Feuerwehr
- Gemeindebrandinspektor
- Wehrführer
- Impressionen
- Landrat Winfried Becker verleiht Goldene Brandschutzehrenzeichen für 40 und 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Übergabe Tragkraftspritzenfahrzeug
- Gemeinde Wabern erhält Förderbescheide
- Spendenübergabe der VR-Partnerbank eG an die Jugendarbeit der Feuerwehren Waberns
- Atemschutzwerkstatt Wabern/Fritzlar
- Freiwillige Feuerwehr Unshausen, Jahresabschluss
- Presseberichte
- Leben im Alter
- Veranstaltungsräume & Geschirrmobil
- Schutz & Hilfe
- Betreuungsangebote
- Bürgerservice & Rathaus
- Gemeindeprofil
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen Kommune
- Pressemitteilungen Schwalm-Aue
- Eiszeit hautnah: Neue Geostation eröffnet
- Neue Förderschilder zeigen Investitionen in der Region Schwalm-Aue
- Impulsgeber für lebendige Ortskerne: Tag der Innenentwicklung in der Schwalm-Aue
- Gemeinschaftsorte stärken: Austausch und Impulse beim Themenworkshop in Borken
- Vortrag zum Suffizienzhaus
- Innenstadtentwicklung
- Zukunft für ein Zentrum für Baukultur in Zella - Auftakt und Infoveranstaltung Bei einer Veranstaltung in Zella wurden erste Ideen für ein Zentrum für Baukultur vorgestellt. Das Interesse der Teilnehmenden war groß.
- 04.06.2025_Vier gewinnt
- „Hereinspaziert!“ – Urlaubsarchitektur in Schwalmstadt
- Blick in die Urgeschichte des Waberner Raumes
- Energieberatung Vorträge
- Aufruf Regionalbudget 2025
- Erfolgreicher Start der Vortragsveranstaltungen der Energieberatung Schwalm-Aue
- Die Knurrhähne werden digitaler
- Kampagne „Möglichmachen - Bauen und Wohnen in der Schwalm-Aue“ bei der Hörfunk-Sendung StadtLabor im Freien Radio Kassel
- Ein Zentrum für Baukultur als Wunsch
- Übergabe Förderbescheid
- Förderung Schwalm-Aue 2024
- Die perfekte Lücke-neu
- Neues Video Museumsbus
- Museumsbus Schwalm-Aue
- Schwalm-Aue Frau Kess
- Förderung Gastronomie
- Pressemitteilungen
- Pressemitteilungen Schwalm-Eder-Kreis
- Pressemitteilungen Verbraucherzentrale
- Stellenangebote
- Öffentliche Ausschreibungen
- Straßensperrungen und Umleitungen
- Fundsachen
- Gemeindeverwaltung
- Politik
- Entsorgung
- Bauen & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
- Kultur- Termine - Veranstaltungen
- Kultur
- Kulturwoche Wabern 2026
- Presseberichte zu den kulturellen Veranstaltungen
- Kulturwoche 2025 - Rückblick Teil 2
- Kulturwoche 2025 - Rückblick Teil 1
- Kultur-Erlebnisse aus Nah und Fern Teil 2
- Kultur-Erlebnisse aus Nah und Fern Teil 1
- Kulturwoche Wabern 2023 - Rückblicke Teil 1&2
- Kulturwoche 2022-„Wohnzimmergefühl zum Genießen“
- Gitarrenfestival 2022 - Klangvoller Abend im Kulturbahnhof Wabern
- Rückblick Kulturwoche 2021 Teil 1
- Rückblick Kulturwoche 2021 Teil 2
- Rückblick Kulturtage 2021
- Rückblick Kulturwoche 2018
- Rückblick Kulturwoche 2017
- Aktivitäten der Kulturvereine in Wabern
- Veranstaltungen
- Kultur
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
- Verkehr mit Taxen,
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
- Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Antrag (Formular ist erhältlich auf der Internetseite des zuständigen Regierungspräsidiums):
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn eine entsprechende Eintragung besteht - Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Inhaber und die gesetzlichen Vertreter
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen, sowie Eigenkapitalbescheinigungen ggf. mit Zusatzbescheinigungen, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen
-
Nachweis der fachlichen Eignung
Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr
Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr - Fahrzeugliste
- evtl. Gesellschaftervertrag
Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
-
Nachweis der fachlichen Eignung
Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr
Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
-
Antrag (Formular ist erhältlich auf der Internetseite des zuständigen Regierungspräsidiums):
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
Rechtsgrundlage
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Hessische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Gebührenverzeichnis zur Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)