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Wiedereröffnung der Sportstätten
Mit dem Erreichen der Stufe 2 der hessischen Landesregelungen zur Corona-Pandemie gibt es nun auch positive Veränderungen für die Nutzung von Sportstätten für die hiesigen Sportvereine.
Sport-Angebote für Kinder bis 14 Jahre sind der Stufe 2 sowohl im Freien als auch in Innenräumen unter Einhaltung der Hygieneregeln nahezu unbeschränkt möglich. Für die Altersstufe der ab 15jährigen und für erwachsene SportlerInnen gilt, dass nun wieder in 10er-Gruppen Sport betrieben werden darf. Dabei dürfen auch mehr als 10 Personen zeitgleich eine Sportstätte nutzen, wenn der Abstand von mindestens 3 Metern zum anderen Team gewährleistet werden kann.
Für die Nutzung der Sportstätten der Gemeinde Wabern bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Hallen und Sportplätze sowie deren Umkleidekabinen und WC-Anlagen ab sofort den Vereinen wieder zur Verfügung stehen.
Die Vereine, Übungsleiter, Mitglieder und Eltern von minderjährigen SportlerInnen sind für die Umsetzung und Einhaltung der jeweiligen Hygiene-Konzepte selbständig verantwortlich.

Einen konzeptionellen Leitfaden zur Umsetzung der Entwicklungen der Corona-Öffnungs-Regelungen Stufe 2 für den Sportbereich bietet die Auflistung des Landessportbundes Hessen mit dem Titel: „Wann Sport wie möglich ist“, auf der Website des Sportkreises www.sportkreis-schwalm-eder.de.
Wir informieren weiterhin, dass ab nächster Woche eine Registrierung für die Luca-App für den Aufenthalt in der Mehrzweckhalle möglich sein wird. Den Registrierungs-Code finden Sie jeweils an den verschiedenen Eingangstüren der Mehrzweckhalle.