Information zum Befahren des Friedhofes Wabern mit Fahrzeugen


Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren des Friedhofsgeländes grundsätzlich nicht gestattet ist. Hierzu gehört ausdrücklich auch der Bereich der Baumgräber.

Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens. Fahrzeugverkehr beeinträchtigt die Würde dieses Ortes, gefährdet Besucherinnen und Besucher und kann Schäden an Wegen und Grünanlagen verursachen.

Zusätzlich weisen wir daraufhin, dass die Zufahrt hinter der Friedhofshalle ausschließlich Bestattungsunternehmen, sowie den von der Friedhofsverwaltung hierzu berechtigten Personen, vorbehalten ist. Eine Nutzung durch Besucherinnen und Besucher ist nicht gestattet.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Parkplatz außerhalb des Friedhofsgeländes abzustellen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Gemeindevorstand der
Gemeinde Wabern