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Soziale Wohnraumförderung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich- kostengünstigen Bauens,
- flexibler Grundrisse,
- Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
- Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
- Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
- gemeinschaftlicher Wohnformen
zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.
Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
- Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.