- Familie & Leben
- Betreuungsangebote
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Kindertagespflege
- Jugendpflege
- Familienzentrum
- Sprachkurse englisch und französisch
- Tages-Eltern-Verein-Beratung
- Nähkurs
- Gemeindepflegerin
- Kalligraphie
- Waldbaden-Trauertreffen
- Kreativnachmittag für Erwachsene
- Vorträge aller Art
- Sprachcafé
- Digitale Hilfe-Smartphone & Co.
- Jobcafé
- Beratung - Fragen rund um das Elternsein
- Sprechstunde bei Demenzerkrankungen
- Fit und aktiv im Alter
- Café Klapperstorch
- Kochkurs für Familien
- Kochkurs mit Herz & Würze
- Die kleinen Grashüpfer_Spielkreis
- Aus Liebe zur Literatur
- Malwerkstatt
- Workout
- Kreativwerkstatt
- Rückblick Frühlingswerkstatt
- Pressemitteilungen
- Besondere Zusatzveranstaltungen
- Kreative Workshops
- Gesundheit & Soziales
- Feuerwehr
- Gemeindebrandinspektor
- Wehrführer
- Impressionen
- Landrat Winfried Becker verleiht Goldene Brandschutzehrenzeichen für 40 und 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Übergabe Tragkraftspritzenfahrzeug
- Gemeinde Wabern erhält Förderbescheide
- Spendenübergabe der VR-Partnerbank eG an die Jugendarbeit der Feuerwehren Waberns
- Atemschutzwerkstatt Wabern/Fritzlar
- Freiwillige Feuerwehr Unshausen, Jahresabschluss
- Presseberichte
- Leben im Alter
- Veranstaltungsräume & Geschirrmobil
- Schutz & Hilfe
- Betreuungsangebote
- Bürgerservice & Rathaus
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
- Kultur- Termine - Veranstaltungen
- Kultur
- Kulturwoche Wabern 2026
- 16.10.2026 - Gitarrenfestival
- 30.10.26 - Die Simmerings
- 31.10.26 - Bodo Bach_Comedy
- 01.11.26 - Tag der Literatur
- 01.11.26 - Rebekka K - Lesung
- 04.11.26 - Patrizia Moresco - Kabarett
- 05.11.26 - Rockmachine - After-Work-Party
- 06.11.26 - Die Thalbachs - Grusellesung
- 07.11.26 - We rock Queen - Konzert
- 08.11.26 - Herr Müller ... - Mitmachkonzert
- Presseberichte zu den kulturellen Veranstaltungen-1
- Rückblick Kulturwoche 2025 - Teil II
- Rückblick Kulturwoche 2025 - Teil I
- Rückblick Kulturwoche 2024 - Teil II
- Rückblick Kulturwoche 2024 - Teil I
- Rückblick Kulturwoche 2023
- Rückblick Kulturwoche 2022
- Rückblick Gitarrenfestival 2022
- Rückblick Kulturwoche 2021 - Teil I
- Rückblick Kulturwoche 2021 - Teil II
- Rückblick Kulturtage 2021
- Rückblick Kulturwoche 2018
- Rückblick Kulturwoche 2017
- Kulturwoche Wabern 2026
- Aktivitäten der Kulturvereine in Wabern
- Veranstaltungen
- Kultur
Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
- Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
- Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
- Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des "Versammlungsgesetzes" sowie ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche Kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.
Voraussetzungen Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan etc.
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes bzw. §§ 16, 17 des Hessischen Straßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Streckenplan
- Versicherungsnachweise
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebührennummer nach der Größe der Veranstaltung. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.
Rechtsgrundlage
- § 11 Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Gebühren-Nr. 302.3 der Anlage zu § 1 GebOSt)
- Anlage Gebührennummer 224 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- §§ 16, 17 Hessisches Straßengesetz