- Familie & Leben
- Betreuungsangebote
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Kindertagespflege
- Jugendpflege
- Familienzentrum
- Sprachkurse englisch und französisch
- Tages-Eltern-Verein-Beratung
- Nähkurs
- Gemeindepflegerin
- Kalligraphie
- Waldbaden-Trauertreffen
- Kreativnachmittag für Erwachsene
- Vorträge aller Art
- Sprachcafé
- Digitale Hilfe-Smartphone & Co.
- Jobcafé
- Beratung - Fragen rund um das Elternsein
- Sprechstunde bei Demenzerkrankungen
- Fit und aktiv im Alter
- Café Klapperstorch
- Kochkurs für Familien
- Kochkurs mit Herz & Würze
- Die kleinen Grashüpfer_Spielkreis
- Aus Liebe zur Literatur
- Malwerkstatt
- Workout
- Kreativwerkstatt
- Rückblick Frühlingswerkstatt
- Pressemitteilungen
- Besondere Zusatzveranstaltungen
- Kreative Workshops
- Gesundheit & Soziales
- Feuerwehr
- Gemeindebrandinspektor
- Wehrführer
- Impressionen
- Landrat Winfried Becker verleiht Goldene Brandschutzehrenzeichen für 40 und 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Übergabe Tragkraftspritzenfahrzeug
- Gemeinde Wabern erhält Förderbescheide
- Spendenübergabe der VR-Partnerbank eG an die Jugendarbeit der Feuerwehren Waberns
- Atemschutzwerkstatt Wabern/Fritzlar
- Freiwillige Feuerwehr Unshausen, Jahresabschluss
- Presseberichte
- Leben im Alter
- Veranstaltungsräume & Geschirrmobil
- Schutz & Hilfe
- Betreuungsangebote
- Bürgerservice & Rathaus
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
- Kultur- Termine - Veranstaltungen
- Kultur
- Kulturwoche Wabern 2026
- 16.10.2026 - Gitarrenfestival
- 30.10.26 - Die Simmerings
- 31.10.26 - Bodo Bach_Comedy
- 01.11.26 - Tag der Literatur
- 01.11.26 - Rebekka K - Lesung
- 04.11.26 - Patrizia Moresco - Kabarett
- 05.11.26 - Rockmachine - After-Work-Party
- 06.11.26 - Die Thalbachs - Grusellesung
- 07.11.26 - We rock Queen - Konzert
- 08.11.26 - Herr Müller ... - Mitmachkonzert
- Presseberichte zu den kulturellen Veranstaltungen-1
- Rückblick Kulturwoche 2025 - Teil II
- Rückblick Kulturwoche 2025 - Teil I
- Rückblick Kulturwoche 2024 - Teil II
- Rückblick Kulturwoche 2024 - Teil I
- Rückblick Kulturwoche 2023
- Rückblick Kulturwoche 2022
- Rückblick Gitarrenfestival 2022
- Rückblick Kulturwoche 2021 - Teil I
- Rückblick Kulturwoche 2021 - Teil II
- Rückblick Kulturtage 2021
- Rückblick Kulturwoche 2018
- Rückblick Kulturwoche 2017
- Kulturwoche Wabern 2026
- Aktivitäten der Kulturvereine in Wabern
- Veranstaltungen
- Kultur
Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
Leistungsbeschreibung
Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist, muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.
Gleiches gilt für die oft mit einer Unterbringungsmaßnahme einhergehende Behandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.
Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden. Die behandelnden Ärzte haben zum Grund und zur erforderlichen Dauer der Maßnahme ein psychiatrisches Fachgutachten vorzulegen. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht von Amts wegen ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.
Rechtsgrundlage
Die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten und in §§ 70 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.