Sperrung für private Kraftfahrzeuge vom 28. bis 30. Juli 2026

Straßenendausbau im Neubaugebiet „In den Sälen" – 2. Bauabschnitt

Die Baumaßnahme ist ein wichtiger Schritt zur endgültigen Fertigstellung der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet.

Die Bauverwaltung sowie die ausführende Firma Fritz Franke bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner, folgende Hinweise zu beachten:

Zufahrtssperrung für private Kraftfahrzeuge
Während der gesamten Einbauphase vom 28. bis 30. Juli 2026 ist die Baustelle im 2. Bauabschnitt für private Kraftfahrzeuge nicht befahrbar. Eine Zufahrt zu den betroffenen Grundstücken ist in diesem Zeitraum leider nicht möglich. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme außerhalb des Baubereichs zu parken.

Hinweis: Auftrag des Bitumenhaftklebers
Im Vorfeld des Asphalteinbaus wird ein Bitumenhaftkleber (Haftanstrich) auf der vorbereiteten Unterlage aufgebracht. Dieser schwarze, klebrige Anstrich dient als Verbundmittel zwischen den einzelnen Asphaltschichten und ist zwingend erforderlich für einen dauerhaften Straßenaufbau. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, Tiere und Fahrzeuge den Bereich nach dem Auftrag des Bitumenhaftklebers nicht betreten bzw. befahren dürfen, da es anderenfalls zu erheblichen Verschmutzungen an Schuhsohlen, Pfoten und Fahrzeugreifen sowie zu einer Beeinträchtigung der Haftschicht kommen kann. Bitumen ist nur schwer zu entfernen und kann Oberflächen dauerhaft beschädigen.

Beeinträchtigungen und Dank
Die Gemeinde Wabern ist sich bewusst, dass die Sperrung für die Anwohnerinnen und Anwohner mit Einschränkungen verbunden ist, und bedankt sich für das Verständnis und die Geduld.

Für Rückfragen steht ihnen das Bauamt unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.